Flugentschädigung im Detail
Alles über Ihre Rechte als Fluggast gemäß EU-Verordnung 261/2004.
Ihre Ansprüche
Entschädigungsbeträge nach Distanz
z.B. innerdeutsche Flüge oder Berlin – Wien
z.B. Frankfurt – Istanbul oder München – Lissabon
z.B. Frankfurt – New York oder München – Bangkok
Welche Fälle sind abgedeckt?
- Flugverspätung ab 3 Stunden am Zielort
- Flugannullierung ohne rechtzeitige Information
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung
- Verpasster Anschlussflug durch Verspätung des Zubringerflugs
- Unfreiwilliges Klassen-Downgrade
Kein Kostenrisiko
Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Wenn kein Geld durchgesetzt wird, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Kein finanzielles Risiko — garantiert.
Häufige Fragen
In Deutschland können Sie Ansprüche für Flüge der letzten 3 Jahre geltend machen.
Unwetter, Vulkanausbrüche, politische Instabilität oder Streiks der Flugsicherung. Technische Probleme und Airline-Streiks gelten in der Regel NICHT als außergewöhnliche Umstände.
Nein, das übernimmt das juristische Team für Sie. Sie müssen keinerlei Aufwand betreiben.
Ja — für alle EU-Abflüge sowie alle EU-Airlines auf Flügen in die EU. Lufthansa, Ryanair, EasyJet, Eurowings, Turkish Airlines und viele mehr.
Bis zu
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