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Ihre Ansprüche

Entschädigungsbeträge nach Distanz

€250 — Kurzstrecke (bis 1.500 km)

z.B. innerdeutsche Flüge oder Berlin – Wien

€400 — Mittelstrecke (1.500 – 3.500 km)

z.B. Frankfurt – Istanbul oder München – Lissabon

€600 — Langstrecke (über 3.500 km)

z.B. Frankfurt – New York oder München – Bangkok

Welche Fälle sind abgedeckt?

  • Flugverspätung ab 3 Stunden am Zielort
  • Flugannullierung ohne rechtzeitige Information
  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung
  • Verpasster Anschlussflug durch Verspätung des Zubringerflugs
  • Unfreiwilliges Klassen-Downgrade

Kein Kostenrisiko

Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Wenn kein Geld durchgesetzt wird, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Kein finanzielles Risiko — garantiert.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich rückwirkend Ansprüche stellen?+

In Deutschland können Sie Ansprüche für Flüge der letzten 3 Jahre geltend machen.

Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?+

Unwetter, Vulkanausbrüche, politische Instabilität oder Streiks der Flugsicherung. Technische Probleme und Airline-Streiks gelten in der Regel NICHT als außergewöhnliche Umstände.

Muss ich selbst vor Gericht?+

Nein, das übernimmt das juristische Team für Sie. Sie müssen keinerlei Aufwand betreiben.

Gilt das für alle Airlines?+

Ja — für alle EU-Abflüge sowie alle EU-Airlines auf Flügen in die EU. Lufthansa, Ryanair, EasyJet, Eurowings, Turkish Airlines und viele mehr.

Ihre Entschädigung

Bis zu

€600
pro Passagier

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